Am 29. August 2025 wurde die Eigenerklärung für DPA-Bohrpfähle und DPA-PLUS-Bohrpfähle ausgesetzt. Die Aussetzung erfolgte aufgrund eines Einspruchs gegen das Bewertungsverfahren der NEN.
Nach mehreren Beratungen mit sechs von der NEN benannten unabhängigen Experten sowie der Einreichung zusätzlicher Unterlagen und Begründungen werden derzeit die letzten Schritte zur Fertigstellung des neuen Gutachtens und der entsprechenden Eigenerklärung unternommen.
Hierzu verweisen wir auch auf die Website der NEN.
Die geänderte Auslegung der Probebelastungen führt voraussichtlich zu einer geringfügigen Anpassung der Pfahlklassenfaktoren für den DPA-PLUS-Bohrpfahl, αp = 0,29 und αs = 0,018.
Die Experten werden ihr Gutachten in Kürze abschließen. In Erwartung dessen verwenden wir ab sofort die neuen Pfahlklassenfaktoren in unseren Berechnungen und Empfehlungen.
Die Veröffentlichung der neuen Eigenerklärung wird Mitte November erwartet.
Lesen Sie hier unsere Mitteilung vom 25. März 2025 über die Zertifizierung der Pfahlsysteme DPA und DPA-PLUS mit einer Eigenerklärung gemäß NPR 7201.




