Die mit uns zu schließenden Vereinbarungen für Rammarbeiten unterliegen grundsätzlich den Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von Gründungsarbeiten 2022 (AVAF), die Sie unten herunterladen können.
Die mit uns zu schließenden Vereinbarungen für den vorgefertigten Betonbau unterliegen grundsätzlich den Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von Betonprodukten 2014 (BFBN), die Sie unten herunterladen können.
Sollten Sie in Ihrem Antrag auf irgendwelche anderen Bedingungen verweisen, behalten wir uns das Recht vor, diese abzulehnen und werden dies im Vertrag angeben, falls zutreffend.
AVAF herunterladen
BFBN herunterladen (niederländische Sprache)